Umgruppierungist die anderweitige Zuordnung von Arbeitnehmern zu einer Tarifgruppe. Dem Betriebsrat steht hierbei (ebenso wie bei der Eingruppierung) ein Recht auf Mitbestimmung zu.
Weitere Begriffe : Widerspruchsbehörde | Konvertibilität | Stückgüterfrachtvertrag |
|