Umweltaudit

ist die Kennzeichnung eines Betriebs als geprüfter Standort nach Prüfung auf die Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen durch unabhängige Gutachter. Lit.: Handbuch Umweltaudit, hg.v. Ewer, u.a., 1998; Falk, H., Die EG-Umweit-Audit-Verordnung und das deutsche Umwelthaftungsrecht, 1998; Wassmuth, ß., Umweltaudit, 2001

bezeichnet die Prüfung z. B. eines Unternehmens oder einer Behörde, inwieweit die umweltrechtlichen Vorschriften umgesetzt und eingehalten werden. S. a. Umweltmanagement (Umweltbetriebsprüfung).




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