unclean hands

Wettbewerbsrechtliche Einwendung, mit der der Verletzer geltend macht, der Anspruchsteller handele rechtsmissbräuchlich, weil er selbst den gleichen Wettbewerbsverstoß begangen habe. Der Einwand der unclean hands ist jedenfalls dann unbeachtlich, wenn eine Norm verletzt ist, die auch Interessen der Allgemeinheit schützt.




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