UNCTAD

(United Nations Commission for Trade and Development) ist die Organisation der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung.

(United Nations Conference on Trade and Development) ist die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung. Durch Beschluss der Generalversammlung der Vereinten Nationen v. 30. 12. 1964 wurde die UNCTAD als ständige Einrichtung geschaffen. Hauptaufgabe ist u. a. die Förderung des internationalen Handels zwischen Entwicklungsländern und zwischen Ländern verschiedener Entwicklungsstufen. Ein Schwerpunkt ist dabei die Vermeidung übermäßiger Preisschwankungen bei wichtigen von Entwicklungsländern produzierten Rohstoffen. Ferner bemüht sich die UNCTAD um einen Schuldenerlass für die ärmsten Entwicklungsländer. Die UNCTAD besteht neben der WTO.




Vorheriger Fachbegriff: unclean hands | Nächster Fachbegriff: Undank


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen