Unterscheidungskraft

, Markenrecht: Unterscheidungskraft einer Marke ist die ihr innewohnende Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden. Hauptfunktion der Marke ist es, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten.

(wettbewerbsrechtl.) Marken (3 b), Firma (2 a).




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