Lustmord

die Tötung eines Menschen zur Befriedigung des Geschlechtstriebes. (Nicht zu verwechseln mit der Tötung aus Mordlust, bei der der Täter nicht aus sexuellen Motiven, sondern aus unnatürlicher Freude an der Vernichtung von Menschenleben handelt).

ist Tötung eines Menschen aus sexuellen Beweggründen (zur Befriedigung der Geschlechtslust); wird als Mord bestraft, § 211 StGB.

(§ 211 II StGB) ist die Tötung eines Menschen zur Befriedigung des Geschlechtstriebs. Mord. Lit.: Mameros, A., Sexualmörder, 2. A. 2000

ist die Tötung eines Menschen, bei der der Täter in der Tötungshandlung selbst sexuelle Befriedigung sucht. Sie ist nach § 211 StGB als Mord (Tötung, 1 a aa) mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht. Vom L. zu unterscheiden ist die Tötung aus Mordlust; hierbei handelt der Täter nicht aus geschlechtlichen Motiven, sondern aus unnatürlicher Freude an der Vernichtung von Menschenleben. Sie ist mit der gleichen Strafe bedroht.




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