Verkehrsanstalt

ist eine Anstalt, deren bestimmungsgemässer Zweck auf die Beförderung von Personen oder Sachen gerichtet ist; sie kann eine öffentlich-rechtliche oder eine privatrechtliche Anstalt sein (z.B. eine Strassenbahn, ein Omnibusunternehmen). Das BGB verwendet den Begriff der V. im § 978 (Ablieferungspflicht des Fundgegenstandes, Fund).




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