Vermächtnisvollstreckung

besondere Form der Testamentsvollstreckung (Testamentsvollstrecker), die die Erfüllung der einem Vermächtnisnehmer auferlegten Beschwerungen, wie z.B. Auflagen und Untervermächtnisse, zum Gegenstand hat und dadurch den Vermächtnisnehmer in seinen Befugnissen beschränkt (§ 2223 BGB).




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