Verschlusssache

ein oder mehrere Schriftstücke (Blattsammlung, Akten), die nur den besonders zur Verschwiegenheit oder zur Geheimhaltung verpflichteten Beamten und Angestellten einer Behörde zugänglich gemacht werden dürfen. V.sachen unterliegen bei Behörden einer besonderen Verwahrungspflicht.




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