Versicherung, anwaltliche

Formfreie (ggf. auch mündliche) Erklärung eines Rechtsanwalts über in seiner Berufstätigkeit wahrgenommene Tatsachen, deren Richtigkeit anwaltlich und damit unter Bezugnahme auf die Berufs- und Standespflichten versichert wird. Sie kann taugliches Mittel der Glaubhaftmachung im Zivilprozess sein.

Glaubhaftmachung.




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