Versicherungsnachweisist eine vom Versicherer erteilte Bestätigung, dass eine Kfz.-Haftpflichtversicherung besteht (§ 23 FZV). S. a. Kennzeichen am Kfz., Zulassung von Kfz.
Weitere Begriffe : Gerichtstag | Intellektuelle Urkundenfälschung | Pflegeheim |
|