Verwaltungslehre

ist die Lehre über das Wesen und die Organisation der öffentlichen — Verwaltung. Die V. ist Hilfswissenschaft des —Verwaltungsrechts. Ihre Gegenstände sind vor allem Aufgaben, Kontrolle, Organisation und Handlungen der öffentlichen — Verwaltung sowie die Grundsätze der Verwaltungsführung und Verwaltungseffizienz. Lit.: Püttner, G., Verwaltungslehre, 3. A. 2000; Thieme, W., Einführung in die Verwaltungslehre, 1995; Wimmer, N., Dynamische Verwaltungslehre, 2004 (Österreich)

ist die über das Verwaltungsrecht hinausgehende Wissenschaft von der öffentl. Verwaltung. Sie umfasst neben den rechtlichen auch die volks- und betriebswirtschaftlichen, organisatorischen, planungsmäßigen, technischen, soziologischen und politologischen Aspekte der Verwaltung. Mit der Ausdehnung der Leistungsverwaltung gewinnt die V. zunehmend an Bedeutung.




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