Strafvollstreckung, Strafvollzug. ist die Verwirklichung (Vollziehung) einer Anordnung oder Vorstellung. Strafvollzug Lit.: Rossen, H., Vollzug und Verhandlung, 1999
Vorheriger Fachbegriff: Vollziehung, sofortige | Nächster Fachbegriff: Vollzug von Freiheitsstrafen
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Zustand | Koalitionsvertrag | schlecht
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews