Vorbringenist das Darlegen eines Umstands vor ändern. Lit.: Hinsen, Das verspätete Vorbringen, JA 1989, Übungsblätter für Referendare 129; Gaier, R., Urteilstatbestand und Mündlichkeitsprinzip, 1999
Weitere Begriffe : Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) | Vormietvertrag | Notfrist |
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