Wasser-Rahmenrichtlinie

Die Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik v. 23. 10. 2000 (ABl. EG L 327/1) m. Änd., kurz WRRL, ist durch das WHG (Wasserhaushalt) sowie die entsprechenden Landesvorschriften (z. B. hess. VO zur Umsetzung der WRRL v. 17. 5. 2005, GVBl. I 382) in deutsches Recht umgesetzt. Auf Grund der WRRL wurden Flussgebietseinheiten, Bewirtschaftungsziele sowie administrative Planungsinstrumente eingeführt. Zweck ist die ganzheitliche, auch grenzüberschreitende Gewässerbewirtschaftung zur Erzielung eines guten Zustands aller EU-Gewässer. So sind nachteilige Veränderungen immer zu vermeiden, bei Grundwasser, wenn sie vom Menschen verursacht (z. B. Landwirtschaft) und signifikant anhaltend sind, umzukehren. S. a. wassergefährdende Stoffe, Meeresnaturschutz.




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