Wechselkurs

das Wertverhältnis einer Währung zum Feingold bzw. zum US-Doilar als der sog. Leitwährung, deren Verhältnis zum Feingold feststeht. Währungsänderungen: (Aufwertung, Abwertung), erfolgen durch die Bundesregierung nach Anhörung der Bundesbank.

ist die Bezeichnung für den Preis, der für den Austausch der eigenen gegen eine fremde Währung - i. d. R. für 100 Einheiten - gezahlt werden muss. Der W. bildet sich nach Angebot und Nachfrage (freier, flexibler Kurs, Devisenbörsen), soweit er nicht durch internationale Abkommen für die einzelnen Währungen festgesetzt ist (fester, fixierter Kurs). Dies war im Rahmen des Internationalen Währungsfonds für die überwiegende Mehrzahl aller Staaten lange der Fall. Wegen der Instrumente zur Aufrechterhaltung eines festen W. s. Aufwertung, Abwertung, Interventionspunkte. Das System international fester W. ist aufgehoben. Im Europäischen Währungssystem (EWS) hatten die Partnerwährungen einen Leitkurs, von dem Schwankungen innerhalb einer Bandbreite von i. d. R. 2,25% in beide Richtungen gestattet waren. Seit dem 1. 1. 1999 sind an die Stelle des Europäischen Währungssystems der Euro und das Europäische System der Zentralbanken getreten. Das währungsrechtliche Verhältnis des ESZB zu einigen EU-Mitgliedsstaaten, die nicht den Euro haben, regelt der sog. Wechselkursmechanismus II, auch EWS II.




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