Wehrdisziplinarrecht

Umfassender Begriff für die Gesamtheit der für die Ahndung dienstlicher und schwerer außerdienstlicher von Soldaten begangener Verfehlungen gegen Rechtsvorschriften des Soldatenrechtes. Abweichend vom Disziplinarrecht ist das aus Anlass des Dienstvergehens eines Soldaten eingeleitete Wehrdisziplinarverfahren in der Wehrdisziplinarordnung (WDO) geregelt. Wann sich das Verhalten eines Soldaten als eine schuldhafte Pflichtverletzung und damit als ein Dienstvergehen darstellt (§ 23 SG), ist den entsprechenden soldatenrechtlichen Bestimmungen zu entnehmen.

Das W. hat seine materiell-rechtliche Regelung (Dienstvergehen) in § 23 SoldatenG, seine verfahrensrechtliche Regelung in Teil II der Wehrdisziplinarordnung gefunden. Es ist zu unterscheiden vom Wehrstrafrecht.




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