Hirtenbrief

ist die zur Verbreitung bestimmte Stellungnahme eines Bischofs oder einer Bischofskonferenz zu kirchlichen, aber auch weltlichen Fragen. Lit.: Bertram, A., Hirtenbriefe und Hirtenworte, 2000

ist nach kath. Kirchenrecht die Stellungnahme eines Bischofs oder einer Bischofskonferenz zu geistlichen oder kirchlichen Fragen; sie ist zur Verlesung in der (den) Diözese(n) bestimmt. Die Einrichtung des H. ist auch in der evang. Kirche bekannt.




Vorheriger Fachbegriff: Hirntod | Nächster Fachbegriff: historisch


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen