Weisse Jahrgänge

die Geburtsjahrgänge 1927 bis 1935, die weder zur Wehrmacht des Deutschen Reiches noch zur Bundeswehr erfasst, gemustert und eingezogen wurden. Angehörige der w.n J. können zur sog. Bestandsmusterung geladen werden, die feststellen soll, ob sie im Verteidigungsfall für den Wehrdienst zur Verfügung stehen werden (§ 47 Wehrpflichtgesetz), wovon bisher aber nur in besonderen Fällen (Spezialisten) Gebrauch gemacht wird.




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