Wohnungsbaugesetz

Das 1. W. und das 2. W. sehen zur Verringerung des Wohnungsnotstandes in der BRD Förderungsmassnahmen für den Wohnungsbau vor, wie z. B. öffentliche Darlehen und Annuitätszuschüsse, zehnjährige Grundsteuervergünstigung, Hergabe von Bauland.




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