XETRA

(Exchange Electronic Trading): Elektronisches Handelssystem der Deutschen Börse AG für den Kassahandel, das einen standortunabhängigen Börsenhandel per Computer ermöglicht. Über XETRA sind Bundesanleihen, Optionsscheine, Investmentfonds und fast alle an der Frankfurter Wertpapierbörse notierten Aktien handelbar. Die Vorteile des XETRAHandels liegen u. a. im dezentralen Marktzugang, niedrigen Transaktionskosten, hoher Markttransparenz und der großen Produktpalette.




Vorheriger Fachbegriff: Xenokratie | Nächster Fachbegriff: Yeoman


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen