Zahlungseinstellung

die trotz einer bestehenden Zahlungspflicht erfolgende Beendigung der Zahlungen infolge eines nicht nur vorübergehenden Mangels an Geldmitteln. Z. deutet auf Zahlungsunfähigkeit hin.

liegt vor, wenn jemand aufhört, seine fälligen Verbindlichkeiten in ihrer Allgemeinheit wegen eines nicht nur vorübergehenden Mangels an Zahlungsmitteln zu erfüllen (Reichsgericht, Entscheidungssammlung Bd. 100 S. 65). Zahlungsstockung ist keine Z. Zahlungsunfähigkeit.

ist die Beendigung von Zahlungen infolge eines Mangels an Geldmitteln trotz Bestehens von Zahlungsverpflichtungen. Die Z. deutet auf Zahlungsunfähigkeit (§ 17 II InsO). Lit.: Kribs-Drees, J., Die Bedeutung von Zahlungseinstellung und Konkurseröffnung, 1978

Zahlungsunfähigkeit.




Vorheriger Fachbegriff: Zahlungsdienstleister | Nächster Fachbegriff: Zahlungsinstitute


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen