Reichsgericht

am 1.10.1879 gegründeter höchster Gerichtshof des Deutschen Reiches in Zivil- und Strafsachen mit Sitz in Leipzig, dessen Entscheidungen (über 200 Bände) heute noch massgebliche Bedeutung haben und in der modernen Rechtsprechung fortwirken. Nachfolger: Bundesgerichtshof. Vorgänger: Oberappellationsgericht, Reichsoberhandelsgericht.

(RG) ist das am 1. 10. 1879 in Leipzig eingerichtete, bis 1945 tätige höchste Gericht des (zweiten) Deutschen Reichs. Reichsoberhandelsgericht, Bundesgerichtshof Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005; Möller, K., Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Zivilsachen, 2001

Das RG war im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit das höchste Gericht des Deutschen Reiches. Es wurde am 1. 10. 1879 errichtet, als die Reichsjustizgesetze in Kraft traten, hatte seinen Sitz in Leipzig und bestand bis zum Zusammenbruch des Reiches im Jahre 1945. Die Zuständigkeit des R. entsprach im Wesentlichen der nunmehr dem Bundesgerichtshof zugewiesenen, nämlich die Entscheidung über das Rechtsmittel der Revision, bis 1934 (Errichtung des Volksgerichtshofs) auch die Entscheidung im ersten Rechtszug in Strafverfahren wegen Hoch- und Landesverrats. Ein Zivilsenat bildete das Reichsarbeitsgericht. Dem RG angegliedert waren zeitweise der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich, der Staatsgerichtshof zum Schutz der Republik, der Ehrengerichtshof für die Rechtsanwälte und der Disziplinarhof für Reichsbeamte.




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