Zentralbanksystem

Das in der Nachkriegszeit entwickelte deutsche Z. bestand ursprünglich aus der Bank deutscher Länder und den Landeszentralbanken. Mit Gründung der Bundesbank wurde es 1957 unter Beibehaltung von föderalistischen Strukturelementen umgestaltet. Das in Deutschland in dieser Weise überkommene Z. war Strukturvorbild für das Europäische System der Zentralbanken. Für Deutschland ist es im Zusammenhang mit der Anpassung des Bundesbankgesetzes an das Europäische System der Zentralbanken abgeschafft worden.




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