Zillmerung

Der Begriff bezeichnet in der Lebensversicherung das Verfahren, mit dem die Abschlusskosten eines Lebensversicherungsvertrages, zu denen u. a. die Provision des Versicherungsvermittlers zählt, zunächst dem Versicherungskonto des Versicherungsnehmers belastet werden. Es erfolgt eine Verrechnung mit den gezahlten Prämien des VN, so dass zunächst ein nicht unerheblicher Teil der Versicherungsbeiträge für die Refinanzierung der Abschlusskosten des Versicherers verwendet wird. Dies führt dazu, dass eine Lebensversicherung in den ersten Jahren nach ihrem Abschluss nur einen eher geringen Rückkaufswert hat. Daher lohnt es für den VN nicht, solche Verträge nach kurzer Laufzeit zu kündigen.
Der Bundesgerichtshof hat sich in verschiedenen Entscheidungen mit der grundsätzlichen Zulässigkeit dieses Verfahrens und der Ausgestaltung entsprechender Klauseln in Versicherungsbedingungen auseinander gesetzt und die Zillmerung für zulässig erklärt, jedoch frühere Klauseln zu ihrer Ausgestaltung wegen Intransparenz für unwirksam erachtet (vgl. VersR 2001, 841; BGH Urt. v. 12. 10. 2005, VersR 2005, 1565). Die Versicherer haben hierauf zwischenzeitlich reagiert und insbesondere die Reform des Versicherungsvertragsrechts hat die Rechte und die Situation der Versicherungsnehmer deutlich verbessert.




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