Überpari-Emission

liegt vor, wenn Aktien, Geschäftsanteile einer GmbH oder Inhaberschuldverschreibungen zu einem Betrag ausgegeben werden, der über dem Nennbetrag liegt (Aufgeld). Gegensatz: Unterpari-Emission. a. Pari, Emission.

ist die Ausgabe von Wertpapieren, die auf einen bestimmten Nennbetrag lauten (insbes. Aktien und Inhaberschuldverschreibungen), für einen höheren Betrag als den Nennbetrag. Bei Aktien (auch bei Stückaktien) ist die Ü. im Gegensatz zur Unterpariemission zugelassen (§ 9 II AktG).




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