Ablass

nach katholischer Lehre der von der Kirche gewährte aussersakramentale Nachlass zunächst einer Kirchenstrafe, dann der auch im jenseitigen Fegefeuer zu erduldenden zeitlichen Sündenstrafen überhaupt. A. wurde bes. gegen Geldzahlungen an die Kirche gewährt. Gegen Auswüchse des A.wesens wandte sich im 16. Jh. die Reformation. Absolution.

ist im katholischen Kirchenrecht die auch vor Gott verbindliche Befreiung von zeitlichen Sündenstrafen. Der A. setzt Beichte, Kommunion und Gebet voraus. Im Mittelalter konnte der A. auch durch Geldzahlung für kirchliche Zwecke erlangt werden. Lit.: Düren, P., Der Ablass in Lehre und Praxis, 2. A. 2000




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