Abwehrwarenzeichen

(Defensivwarenzeichen) dienen der Abschirmung eines anderen Warenzeichens, des sog. Hauptzeichens, ohne selbst benutzt zu werden. Da sie dem Hauptzeichen ähnlich sind, verhindern sie, dass ein fremdes Warenzeichen dem Hauptzeichen ebenso ähnlich sein kann. A. sind nur beschränkt zulässig.




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