Ansteckende Krankheiten

Sie sind nach dem Bundesseuchengesetz aus dem Jahre 1961 meldepflichtig, damit die Gesundheitsbehörden die notwendigen Gegenmaßnahmen (Isolierung der Kranken und etwaiger Überträger, Schutzimpfungen, Schließung von Massenveranstaltungen oder Schulen) einleiten können. Insofern sind wesentliche Grundrechte eingeschränkt. Zu diesen Krankheiten gehören: Cholera, Fleckfieber, Lepra, Milzbrand, Paratyphus, Pest, Pocken, Rückfallfieber, Tollwut und Typhus. Gegenwärtig wird diskutiert, ob auch die Immunschwäche AIDS hinzukommen soll. Hierzu haben einzelne Gerichte bereits entschieden, daß derjenige, der weiß, daß er sich mit AIDS infiziert hat und dennoch mit anderen ungeschützt verkehrt, sich der Körperverletzung schuldig macht und dem anderen Schadensersatz leisten muß, wenn auch dieser dadurch angesteckt wird.

Infektionsschutzgesetz.




Vorheriger Fachbegriff: Anstandsschenkung | Nächster Fachbegriff: Anstellungsbetrug


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen