Arbeitnehmerüberlassung

Leiharbeitsverhältnis.

Im Sozialrecht:

Personal-Service-Agentur

Im Arbeitsrecht:

Leiharbeitsverhältnis.

ist die Überlassung eines Arbeitnehmers an einen (zweiten) Arbeitgeber durch einen (ursprünglichen) Arbeitgeber. Lit.: Freckmann, A., Arbeitnehmerüberlassung, 2002; Schüren, P/Hamasnn, W., ArbeitnehmerÜberlassungsgesetz, 3. A. 2007; Thüsing, G., ArbeitnehmerÜberlassungsgesetz, 2005; Boemke, B./Lembke, M., ArbeitnehmerÜberlassungsgesetz, 2. A. 2005

Leiharbeitsverhältnis.

Leiharbeitsverhältnis.




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