AT-Angestellte

Im Arbeitsrecht :

sind -.s Angestellte, die nicht dem Geltungsbereich von -.s Tarifverträgen unterliegen. Sie gehören zumeist noch nicht zu den leitenden A.; ihnen sind aber andererseits bereits Leitungsaufgaben o. solche mit besonderer Verantwortung übertragen. Sofern sie keine leitenden A. sind, gilt für sie das BetrVG. Es ist umstr., inwieweit im Wege der Betriebsvereinbarung Vergütungsgruppen geschaffen werden können (AP 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung). Da sie keinen tarifl. Anspr. auf Gehaltserhöhung haben, wird versucht, Anpassungsanspr. aufgrund des — Gleichbehandlungsgrundsatzes zu begründen. Gelegentl. finden sich Tarifklauseln, wonach ihre Gehälter einen bestimmten Prozentsatz über dem höchsten Tarifgehalt liegen müssen (Hofmann, ZTR 93, 234; Wohlgemuth, BB 93, 286).




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