Auslandskind

ist ein Kind, das seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht bei seinen Eltern im Inland, sondern im Ausland hat. Bei Gastarbeitern ist dies häufig anzutreffen. Den Eltern steht für das Auslandskind ein Kinderfreibetrag zu, soweit er nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates des Kindes notwendig und angemessen ist (§ 32 VI 4 EStG; Einzelheiten BMF BStBl. I 1994, 928). Kindergeld wird für ein A. gezahlt, das seinen Wohnsitz in einem der Staaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes hat (§ 63 I 3, II EStG).




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