Babyklappe

ist eine Einrichtung, in dem ein heimlich geborenes Kind anonym zurückgelassen werden kann. Das Zurücklassen ist keine Aussetzung Hilfloser, weil die Versorgung des Kindes durch den Betreiber der B. gewährleistet, ist, nach geltendem Recht aber Personenstandsfälschung, weil das Kind dadurch zum Findelkind wird, und Unterhaltspflichtverletzung. S. a. anonyme Geburt.




Vorheriger Fachbegriff: Babyjahr | Nächster Fachbegriff: Baccalaureus


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen