Beisitzer

Richter eines Kollegialgerichts, der nicht Vorsitzender ist. Hat bei Abstimmungen das gleiche Stimmrecht wie der Vorsitzende, gleichgültig, ob der B. Berufs- oder ehrenamtlicher Richter ist.

sind Richter eines Kollegialgerichts, die nicht Vorsitzende sind; haben bei Abstimmung gleiches Stimmrecht. B. sind nicht nur die Berufsrichter, sondern auch Schöffen, Geschworene, ehrenamtl. Richter, Sozialrichter, Handelsrichter.

ist das vom Vorsitzenden verschiedene Mitglied eines Kollegialgerichts.

nennt man bei einem Kollegialgericht die Richter, die nicht Vorsitzender sind. Bei der Abstimmung haben die Beisitzer gleiches Stimmrecht wie der Vorsitzende. Das gilt sowohl für richterliche B. (Berufsrichter) wie für beisitzende ehrenamtliche Richter.




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