Bundesamt für Justiz

, Abk. BfJ: Zum 1. 1.2007 eingerichtete zentrale Dienstleistungsbehörde der Bundesjustiz mit Sitz in Bonn. Wichtigste Arbeitsfelder sind die Führung verschiedener Justizregister (Bundeszentralregister, Erziehungsregister, Gewerberegister, Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister) und Aufgaben der internationalen Rechtshilfe sowohl im Straf- als auch im Zivilprozess.
www.bundesjustizamt.de

Es wurde durch das G über die Errichtung des B. (BfJG) v. 17. 12. 2006 (BGBl. I 3171) m. Änd. als Bundesoberbehörde zum 1. 1. 2007 errichtet. Zweck ist die Neuorganisation der Bundesjustizverwaltung durch Schaffung einer zentralen Dienstleistungsbehörde. Das B., das dem BMJ untersteht, nimmt die Aufgaben des Bundes auf den Gebieten des Registerwesens, des internationalen Rechtsverkehrs, der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und der allgemeinen Justizverwaltung wahr. Hierzu gehören u. a. die bisher vom Generalbundesanwalt wahrgenommenen Aufgaben wie die Führung von Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister und Zentralem Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem AuslandsunterhaltsG, dem Internat. FamilienrechtsverfahrensG und dem Adoptionsübereinkommens-AusführungsG sowie die Tätigkeit als Kontaktstelle im Europ. Justiziellen Netz, ferner die Unterstützung des BMJ bei den Aufgaben gemäß § 2 II BfJG.




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