Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister

ist das in Berlin geführte Register für alle Strafverfahren einschließlich der Verfahrenseinstellungen, laufenden Ermittlungsverfahren, Freisprüche und anderer Entscheidungen zur Beendigung staatsanwaltschaftlicher Verfahren. Es ergänzt das Bundeszentralregister. Gerechnet wird mit täglich 76 000 Mitteilungen und 30 000 Anfragen. Lit.: http://www.bundeszentralregister.de/zstv/

, Abk. ZStV: Beim Bundesamt für Justiz geführtes zentrales Register, das Angaben zu laufenden Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten enthält und eine Vernetzung und Koordinierung zwischen den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen soll.

Strafregister.




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