Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

BfA; Körperschaft des öffentlichen Rechts; Trägerin der sozialen Rentenversicherung für Angestellte, Sitz Berlin. Die Aufsicht obliegt dem Bundesversicherungsamt.

Im Sozialrecht:

Deutsche Rentenversicherung

, Abk. BfA: Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für die angestellten Versicherten. Bis zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung im Oktober 2005 war sie eine Selbstverwaltungskörperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Die Selbstverwaltung erfolgte durch paritätisch besetzte Vertretungsorgane mit Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber. Die Leistungen der BfA richteten sich nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, dem SGB VI. Nachfolger ist nun im Rahmen der fusionierten Deutschen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) die DRV Bund in Berlin.

Die BfA war früher Träger der Rentenversicherung für Angestellte mit Zuständigkeit für Versicherte, die als Angestellte oder zur Ausbildung für den Beruf des Angestellten beschäftigt waren und für die nicht die Bundesknappschaft, die Seekasse oder die Bahnversicherungsanstalt zuständig war.

An die Stelle der BfA ist die Deutsche Rentenversicherung Bund getreten (Bundesträger, gesetzliche Rentenversicherung, Regionalträger (gesetzliche Rentenversicherung)).

für Angestellte (BfA, Art. 87 II GG) (in Berlin) war die Trägerin der Rentenversicherung für Angestellte. Sie war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit den Organe n Vorstand und Vertreterversammlung. Zum 1.10. 2005 wurde sie durch Gesetz in die deutsche Rentenversicherung unter dem Namen Deutsche Rentenversicherung Bund überführt. Lit.: Glotz, T., Geschichte der Angestelltenversicherung, 1999




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