Seekasse

eine im Rahmen der See-Sozialversicherung eingerichtete Sonderanstalt für Invaliden-, Witwen- und Waisenversicherung der Seeleute mit der Seekrankenkasse als Sonderabteilung.

Gesetzliche Sozialversicherung für die Beschäftigten innerhalb der deutschen Seeschifffahrt einschließlich der Fischerei. Nach der Legaldefinition des § 121 Abs. 3 SGB VII findet diese im Wesentlichen, in Abgrenzung zur Binnenschifffahrt auf Kanälen oder Inlandswasserverkehrswegen, auf Gewässern außerhalb der Küstenlinien statt. Vom Geltungsbereich umfasst sind deutsche Seeschiffe, also alle zur Seefahrt bestimmten Schiffe, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen, § 13 Abs. 2 SGB IV. Die Seekasse mit Sitz in Hamburg ist für den Bereich der Rentenversicherung seit Oktober 2005 u. a. mit der Bundesknappschaft zur Deutschen Rentenversicherung (DRV) Knappsachaft Bahn See als speziellem Sozialversicherungsträger zusammengeschlossen worden.
Im Bereich der Seekasse existiert allerdings noch für die gesetzliche Unfallversicherung die See-Berufsgenossenschaft, § 121 SGB VII. sowie für die Krankenversicherung der Seeleute die See-Krankenkasse als besondere Kassenart nach § 4 Abs. 2 SGB V ebenso wie für die Pflegeversicherung der Seeleute seit 1995 die See-Pflegekasse.
Generell gelten die Vorschriften der jeweiligen Sozialversicherungszweige über Beiträge und Leistungen entsprechend.

Ehemaliger Träger der Arbeiterrentenversicherung für die Besatzungsmitglieder deutscher Seefahrzeuge. An die Stelle der S. ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See getreten. S. a Bundesträger, gesetzliche Rentenversicherung, Regionalträger (gesetzliche Rentenversicherung).




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