CMAwar die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH in Bonn; eine von zwei Durchführungsgesellschaften des Absatzfonds. Sie wurde durch eine Zwangsabgabe bestimmter land- und ernährungswirtschaftlicher Betriebe finanziert. Das BVerfG (Urt. v. 3. 2. 2009 - 2 BvL 54/06 = NVwZ 2009, 641) hat diese Abgabe als unzulässige Sonderabgabe verworfen und der CMA damit die Finanzierung entzogen. Sie befindet sich in Liquidation.
Weitere Begriffe : Finanzmarkt | Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit | Truckverbote |
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