CMA

war die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH in Bonn; eine von zwei Durchführungsgesellschaften des Absatzfonds. Sie wurde durch eine Zwangsabgabe bestimmter land- und ernährungswirtschaftlicher Betriebe finanziert. Das BVerfG (Urt. v. 3. 2. 2009 - 2 BvL 54/06 = NVwZ 2009, 641) hat diese Abgabe als unzulässige Sonderabgabe verworfen und der CMA damit die Finanzierung entzogen. Sie befindet sich in Liquidation.




Vorheriger Fachbegriff: Cluburlaub | Nächster Fachbegriff: CMR


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen