Datei

ist die gleichartig aufgebaute Sammlung von Daten, die nach bestimmten Merkmalen (mindestens 2 Merkmale notwendig, str.) geordnet und ausgewertet werden kann. Die D. entsteht bei der Datenverarbeitung. Sie steht unter Datenschutz. Lit.: Becker, A., Elektronische Dokumente als Beweismittel, 2004

, Datenschutzrecht: Sammlung personenbezogener Daten (Daten, personenbezogene), die gleichartig aufgebaut ist, vgl. § 3 Abs. 2 S. 2 BDSG. Der frühere Zentralbegriff des Datenschutzrechts (Datenschutz) hat seine Bedeutung weitgehend eingebüßt, weil heute jeder Datenumgang, also auch die konventionelle Aktenführung auf Papier, dem Datenschutz unterfällt. Nur bei manuellem Umgang mit Dateien außerhalb des öffentlichen Bereichs hat er noch Bedeutung.




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