Dauerlichtzeichen

Ampel. Dauerlichtzeichen über jedem Fahrstreifen lassen den Verkehr nur in der einen oder anderen Richtung zu (§ 37 Absatz 3 StVO). Sie dürfen nur über markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296, 340) gezeigt werden. Rote gekreuzte Schrägbalken ordnen an: „Der Fahrstreifen darf nicht benutzt werden, davor darf nicht gehalten werden.“ Ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil bedeutet: „Der Verkehr auf dem Fahrstreifen ist freigegeben.“ Dauerlichtzeichen sind vor allem für die „rush-hour“ der Großstädte auf den Ein- und Ausfallstraßen gedacht, wo zu gewissen Tageszeiten der Verkehr in der einen oder anderen Richtung stark überwiegt und sog. „Umkehrstreifen“ geschaffen werden. Bei Dauerlichtzeichen kann der Verkehrsteilnehmer - anders als bei Wechsellichtzeichen - nicht auf einen Farbwechsel warten.




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