Deutsche Post AG

Die D. P. AG nimmt nach dem Postneuordnungsgesetz (Postreform) als Teilnachfolgerin der Deutschen Bundespost in privatrechtlicher Form die Aufgaben der sogenannten gelben Post wahr. Sie hatte bis 2007 noch Pflichtaufgaben (Universaldienstleistungen) und Monopolbefugnisse (Exklusivlizenz); s. a. Postgesetz, Postrecht. Die D. P. AG befand sich Anfang 2005 noch im Mehrheitsbesitz des Bundes, mittlerweile ist sie mehrheitlich im Streubesitz. Sie ist größter Aktionär der Deutschen Postbank AG.

Bundespost, Deutsche Bundespost Lit.: Danwitz, T. v., Verfassungsfragen der gesetzlichen Exklusivlizenz der Deutschen Post AG, 2002

Das Sondervermögen DP (Ost) wurde mit Wirksamwerden des Beitritts gemäß Art. 27 EinigV mit der ehemaligen Deutschen Bundespost vereinigt; s. a. Reichspost, Postreform, Deutsche Post AG.

ist die das Postwesen betreffende rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn. Sie wird von einem Vorstand geleitet und von einem Verwaltungsrat überwacht. Sie ist Trägerin des Aktienvermögens dreier privatisierter Postaktiengesellschaften und der sozialrechtlichen und dienstrechtlichen Personalbefugnisse. Lit.: Grämlich, L., Von der Postreform zur Postneuordnung, NJW 1994, 2785

Seit dem PostverwaltungsG v. 24. 7. 1953 (BGBl. I 676) bis zur Postreform war die D. B. ein Sondervermögen des Bundes mit eigener Haushalts- und Rechnungsführung. Nach Art. 87 I GG a. F. wurde sie in bundeseigener Verwaltung mit einem Verwaltungsunterbau geführt. Die unternehmerische und hoheitliche Leitung über die drei Säulen Postdienst, Postbankdienst und Fernmeldedienst oblag einem eigenen Bundesministerium. Im Zuge der Postreform wurde die D. B. aufgelöst. S. a. Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, Postrecht.




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