Einzelaktstheorie

ist die auf die besondere Belastung durch einzelnes Verhalten abstellende Theorie der Enteignung. Danach liegt eine Enteignung dann vor, wenn eine Eigentumsentziehung oder Eigentumsbelastung Einzelne oder Gruppen ungleich trifft und zu einem besonderen Opfer (Sonderopfer) für die Allgemeinheit zwingt. Der E. steht die Zumutbarkeitstheorie gegenüber.

fehlgeschlagener Versuch.




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