Erbenmutter

Ist zur Zeit des Erbfalles die Geburt eines Erben zu erw arten, so kann die Mutter, falls sie ausserstande ist sich selbst zu unterhalten, bis zur Entbindung angemessenen Unterhalt aus dem Nachlass bzw. Erbteil des Kindes verlangen, § 1963 BGB. Entsprechendes gilt für den Nacherbfall, § 2141 BGB.

Die bedürftige Mutter eines zwar erzeugten, aber noch nicht geborenen Erben hat bis zur Entbindung Anspruch auf angemessenen Unterhalt aus dem Nachlass oder dem Erbteil des Kindes (§ 1963 BGB). Das Gleiche gilt für die Mutter eines zu erwartenden Nacherben im Nacherbfall (§ 2141 BGB). Der Anspruch begründet eine Nachlassverbindlichkeit.




Vorheriger Fachbegriff: Erbenlosung | Nächster Fachbegriff: Erbenprivileg


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen