Europäische Verfassung

Am 18. 6. 2004 einigte sich eine Regierungskonferenz der damals 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf einen Vertrag über eine Verfassung für Europa, der am 29. 10. 2004 von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnet wurde. Der Vertrag bedurfte in allen Mitgliedstaaten der Ratifikation gemäß den Vorschriften des jeweiligen nationalen Rechts, in einer Reihe von Mitgliedstaaten im Wegen einer Volksabstimmung (Referendum). Nach Scheitern der Referenden in den Niederlanden und in Frankreich setzte der Europäische Rat am 17. 6. 2005 den Ratifikationsprozess aus. Die E.V. zeichnete sich u. a. dadurch aus, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union als Teil II integriert werden sollte. Die Symbole der Union (Hymne, Flagge) waren eigens geregelt. Die Gesamtstruktur war der Verfassung eines nationalen Bundesstaates angenähert (s. a. Staatenverbindung). An die Stelle der E.V. trat nunmehr der Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, kurz Vertrag von Lissabon oder Reformvertrag. Im Vertrag von Lissabon ist auf bundesstaatliche Elemente und Ähnlichkeiten zu nationalen Verfassungen bewusst verzichtet (s. a. Europäische Integration).




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