| Feststellungswirkung ist eine Form der Bindungswirkung gerichtlicher Entscheidungen. Sie liegt vor, wenn die Feststellungen eines Gerichts - insbes. Tatsachenfeststellungen - für ein anderes Gericht oder eine andere Behörde bindend sind.  
  
   
 Weitere Begriffe : Verlustzuweisungsgesellschaften | Wertrecht | Geltungsbereich eines Tarifvertrages | 
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