Fob

(engl, "free on board"). Begriff aus dem Seehandelsrecht. Der Verkäufer trägt die Kosten des Transports und der Versendung nur bis zum Schiff (-cif).

([engl.] free on board, frei an Bord) ist die Klausel des internationalen Handelsverkehrs, nach welcher der Verkäufer die Ware kostenfrei an Bord eines Schiffs (Erfüllungsort) bringt. Lit.: Sassoon, D., C.I.F. and F. O. B. contracts, 4. A. 1995

(free an board): beim Handelskauf häufig verwendete internationale Handelsklausel (Incoterms), die den Verkäufer verpflichtet, die Lieferkosten für die Waren bis zum Schiff (Versendungs- und Verladungskosten) und regelmäßig auch die Gefahr bis zum benannten Verschiffungshafen (Überschreiten der Schiffsreling) zu tragen (Versendungskauf). Hierbei hat der Verkäufer seine Lieferungsverpflichtung also erfüllt, wenn die Ware die Schiffsreling überschritten hat. Der Leistungsort wird jedoch grundsätzlich hierdurch nicht berührt.

ist eine beim Handelskauf häufige Klausel, wonach der Verkäufer die Ware auf seine Kosten bis zum Schiff („free on board“) zu liefern hat, also bis dahin die Kosten der Versendung und Verladung sowie regelmäßig auch die Gefahr zu tragen hat (Versendungskauf). Der Leistungsort wird durch diese Klausel allein i. d. R. nicht geändert. „cif“.




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