GEMA

eine Verwertungsgesellschaft für musikalische Urheberrechte.

Urheberrecht.

(Gesellschaft für musikalische Auffüh- rungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist der wirtschaftliche, durch staatliche Verleihung rechtsfähige Verein zur Wahrung der Rechte der Urheber von Musikwerken. Aufgabe der G. ist es vor allem, im Interesse ihrer Mitglieder (Komponisten, Textdichter und Musikverleger), die mit ihr einen Berechtigungsvertrag geschlossen haben, die Einhaltung der Urheberrechts Vorschriften und Wiedergabevorschriften zu überwachen und die anfallenden Gebühren für die Mitglieder einzuziehen. Mittelbar werden durch die Erfüllung der Aufgabe auch eigene Interessen der Gesellschaft befriedigt. Die G. hat zwar nicht rechtlich, aber tatsächlich eine Monopolstellung. Lit.: Scholz, L., GEMA, 2003; Steden, R., Das Monopol der GEMA, 2003; Recht und Praxis der GEMA, hg. v. Kreile, R. u.a., 2005

(Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine Verwertungsgesellschaft für die durch Urheberrecht geschützten Musikwerke. Die G. nimmt die Rechte der Komponisten, Textdichter und Musikverleger auf Grund eines sog. Berechtigungsvertrags wahr und verteilt die Tantiemen nach einem bestimmten Schlüssel.




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