gleichartige Tateinheit
    
                      Tateinheit, gleichartige 
 Mehrfache Verwirklichung desselben Straftatbestandes durch Handlungseinheit, ohne dass ein Fall tatbestandlicher Bewertungseinheit oder Gesetzeskonkurrenz vorliegt, vgl. § 52 Abs. 1, 2. Alt. StGB. Tateinheit, Straffestsetzung 
                     
        
        
        
       
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