Haftstrafe

früher die als „Haft" bezeichnete leichteste Form von Freiheitsstrafe, die es heute infolge der Einheitsfreiheitsstrafe nicht mehr gibt.

Haft.

war bis zum 4. 8. 1953 die durch Haft vollzogene besondere Form der Freiheitsstrafe. Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005

Freiheitsstrafe.




Vorheriger Fachbegriff: Haftrichter | Nächster Fachbegriff: Haftsumme


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen